Bestattungsvorsorge

In den letzten Jahren hat sich der Trend von einer Standardbestattung hin zu einer individuellen Beisetzung gewandelt. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Menschen noch zu Lebzeiten für den Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages. Dieser hat nicht nur den Vorteil, dass sich der Vorsorgende seine Wunschbestattung im Vorhinein aussuchen kann, auch für die Angehörigen ist es in der Trauerzeit eine große Erleichterung.

Inhalt des Bestattungsvorsorgevertrages sind unter anderem die Bestattungsart, die Wahl des Sarges und eventuell der Urne, die Blumendekoration, die Musik sowie der gesamte Ablauf.

Auch aus finanzieller Sicht ist ein Bestattungsvorsorgevertrag sinnvoll. Die Kosten für die Bestattung werden bereits zu Lebzeiten gezahlt. Dabei wird das Geld für die Beisetzung zu Ihrer Sicherheit auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Sollte es zu einer Pflegebedürftigkeit kommen, wird das Geld auf dem Treuhandkonto nicht als „verwertbares Vermögen“ angerechnet.

In einer Bestattungsverfügung können Sie ebenfalls alle Wünsche bezüglich Ihrer Beisetzung festhalten, jedoch können Sie keine finanzielle Vorsorge treffen. Eine Bestattungsverfügung kann aber eine emotionale Stütze für Ihre Hinterbliebenen sein, da diese häufig gar nicht wissen, wie Sie sich Ihre Bestattung gewünscht hätten. Da sich die meisten Menschen nicht gerne mit dem eigenen Tod auseinandersetzen, finden in der Regel auch keine Gespräche innerhalb der Familie statt.

Legen Sie Ihre Wünsche frühzeitig fest, können Ihre Angehörigen sicher sein, dass Sie die Bestattung bekommen, die Sie sich gewünscht habe. Dies kann eine enorme emotionale Erleichterung sein.

 

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